Steuer- und Abgabenbelastung in diesem unserem Lande

 
Ermittlung des verfügbaren Realeinkommens und der Abgabenquote
Diese Version für die Zeit ab dem 1. Januar 2002 berücksichtigt die erneute Mineralölsteuererhöhung, die dritte allein binnen eines Jahres. Hier finden Sie mehr über die Mineralölsteuer!
Auch der neue Finanzminister und die anderen Politiker im rot-grünen Gruselkabinett wollen nur unser Bestes... richtig, unser Geld. Bete und arbeite, denn andere wollen von Dir leben. Das Vorzeichen hat sich verändert, aber nicht die Sache. Früher waren es der böse Osten, oder der Sozialismus, und heute ist es der Ökologismus: Die Lüge ist eine andere, aber es ist immer noch eine Lüge. Und die sogenannte Steuerreform tut das Ihre, die Freiheiten weiter zu beschneiden. Hier sehen Sie eine kleine Modellrechnung unter der Annahme eines Arbeitnehmers mit folgenden persönlichen Daten: ledig, keine Kinder (=Steuerklasse I), Autofahrer. Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Erläuterungen und weiteren Ausführungen:

 
Brutto-Monatsgehalt: 2.000,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2001): 292,41 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 16,08 €
./. AN-RV (BfA) 19,1%: 191,00 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,5%: 145,00 €
./. AN-ALV 6,5%: 65,00 €
./. AN-PV 1,7%: 17,00 €
= Netto-Auszahlung: 1.273,51 €
./. Kfz-Steuer (Schätzung): 30,00 €
./. Kfz-Versicherung (Schätzung): 60,00 €
= Netto minus direkte Abzüge: 1.183,51 €
./. USt. (MWSt.) 16% auf 75% der Ausgaben: 122,43 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 19,36 €
./. Benzinsteuer 0,6903 €/Liter, 80 Liter Verbrauch: 55,22 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 90,00 €
./. AfA Auto 4 Jahre Nutzung, 8.000 € Neuwert: 166,67 €
= Verwertbares Realeinkommen: 729,83 €
= Brutto-Abgabenquote: 63,51%
Berufsgenossenschaft 10%: 200,00 €
= AG-SV inkl. BG: 618,00 €
= Gesamter Personalaufwand: 2.618,00 €
= Real-Abgabenquote: 72,12%

Erläuterungen zur vorstehenden Modellrechnung:: Der Arbeitnehmer-Sozialversicherungen sind die Renten-, die Kranken-, die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung. Die angegebenen Prozentsätze sind die ab Januar 2001 gültigen Beitragssätze. Der Beitragssatz der Krankenversicherung ist ein geschätzter Mittelsatz mehrerer Krankenversicherungen (infolge des Risikostrukturausgleiches sind die Unterschiede ohnehin minimal). Die berechneten Abzüge sind jeweils die halben Beitragssätze, da der Arbeitgeber die andere Hälfte bezahlt, d.h., 191 € sind die Hälfte von 19,1% von 2.000 €.
Die Nettoauszahlung ergibt sich durch Subtraktion der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Arbeitnehmer-Sozialversicherung vom Bruttoentgelt.
Wir nehmen an, daß der Arbeitnehmer ein Auto benötigt, um zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen. Die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer sind daher notwendige Ausgaben zur Erhaltung der Einnahmen und gehören damit zu den Kosten. Da der Arbeitnehmer ihnen aufgrund des katastophalen Zustandes und der ebenfalls hohen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel realistischerweise nicht ausweichen kann, gehören sie auch in die Abgaben-Modellrechnung.
Gemäß des derzeitigen Warenkorbes des statistischen Bundesamtes gibt der Durchschnittsdeutsche ca. 25% seines Einkommens für Güter aus, die "nur" mit 7% Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) belastet sind (z.B. Bücher, unverarbeitete Lebensmittel, Kunstgegenstände). Der Rest wird für Güter und Dienstleistungen ausgegeben, die mit 16% Umsatzsteuer belastet sind. Um die Abgabenlast zu ermitteln, muß von 25% der Summe von 1.183,51 € muß also die Umsatzsteuer von 7% ermittelt werden und vom Rest die Umsatzsteuer zu 16%.
Die Mineralölsteuer beträgt nach der dritten Steuererhöhung alleine seit Januar 2001 nunmehr ab 1. Januar 2002 satte 0,6903 € pro Liter Benzin ohne Umsatzsteuer (eine erschreckende Statistik finden Sie hier). Wir unterstellen unserem Arbeitnehmer Sparsamkeit, und nehmen also an, daß er im Monat nur 80 Liter Treibstoff pro Monat verbraucht (bei einem weiten Weg zur Arbeit oder anderen Dienstfahrten wäre es wesentlich mehr). Der angegebene Steuerbetrag von 55,22 € ist nur noch die Mineralölsteuer und nicht mehr die zuvor bereits berechnete Umsatzsteuer, die nicht nur auf den Preis des Benzins selbst, sondern auch noch auf die Mineralölsteuer aufgeschlagen wird (d.h., die Mineralölsteuer wird selbst noch einmal vermehrwertsteuert. Eine Steuer auf eine Steuer - ein absurder Staat!).
Die sonstigen Verbrauchssteuern schätzen wir pauschal mit 90 €, also recht konservativ. Diese Größe umfaßt beispielsweise die Versicherungssteuer, die Biersteuer, die Zuckersteuer, die Branntweinsteuer, usw. Die Erhöhungen von Versicherungs- und Tabaksteuer ab 2002 sind hierbei als Schätzung berücksichtigt. Ist unser Beispielarbeitnehmer ein intensiver Raucher oder regelmäßiger Kneipenbesucher, dann würde diese Zahl wesentlich höher sein.
Da wir angenommen haben, daß der Arbeitnehmer ein Auto braucht, muß er ein solches kaufen. Wir nehmen ferner an, daß er einen Kompaktwagen im Wert von 8.000 € fährt. Wir nehmen schließlich (erneut aufgrund von Zahlen des statistischen Bundesamtes) an, daß er dieses Fahrzeug ca. vier Jahre lang fährt, und dann einen neuen Wagen benötigt. Dies kann er nur finanzieren, wenn er im Monat 166,67 € spart. Diese Sparquote ist betriebswirtschaftlich gesprochen eine kalkulatorische Abschreibung. Wir vernachlässigen hier, daß bei einer Bank angelegtes Geld sich verzinst, vernachlässigen aber auch, daß Autos bekanntlich nicht wertvoller, sondern teurer werden. Hier ist lediglich wichtig, daß die kalkulatorische Abschreibung Teil der Kosten ist, weil sie der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und damit der Erhaltung des Einkommens dient.
Der Einwand, daß ein Auto zu fahren zu einer Reduktion der Einkommensteuer führen würde, ist zwar prinzipiell berechtigt, im vorliegenden Zusammenhang jedoch unzutreffend. Die Annahme eines monatlichen Benzinverbrauches zeigt, daß die täglich gefahrene Entfernung so gering ist, daß die bei Arbeitnehmern zulässigen Kilometerpauschalsätze von 0,36 € bzw. 0,40 € je Entfernungskilometer (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) beiweitem nicht ausreichen, den im Lohnsteuerabzug ohnehin schon berücksichtigten Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.044 € (§9a EStG) zu überschreiten.
Der gesamte Personalaufwand des Arbeitgebers umfaßt nicht nur die Bruttolohnsumme des Arbeitnehmers von 2.000 €, sondern zusätzlich noch die sogenannte Arbeitgeber-Hälfte zur Sozialversicherung, d.h., die andere Hälfte der zuvor bereits berechneten Arbeitnehmer-Zwangssozialversicherungen. Ferner zahlt der Arbeitgeber alleine eine Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), deren Beitragssatz zwischen 4,3% und fast 50% des Brutto-Monatsverdienstes des Arbeitnehmers (!) betragen kann, und die wir hier recht konservativ mit 10% veranschlagt haben. Da diese Größen ebenfalls zum Lohn gehören, beträgt der wahre Monatslohn dieses Arbeitnehmers nicht 2.000 €, sondern 2.618,00 €. Zu behaupten, der Arbeitgeber "trage" die Hälfte der Soziallasten, ist natürlich reine Augenwischerei. Die relevante Zahl ist die Summe der Lohnkosten, die tatsächlich monatlich anfallen, und die ist wesentlich höher als der vertraglich oder tariflich vereinbarte Bruttolohn.

Die reale Abgabenquote eines Arbeitnehmers mit nur 2.000 € Gehalt ist also bereits fast drei Viertel!
Dies ist nicht nur für den Arbeitnehmer schlecht: Betrachten wir einmal die volkswirtschaftlichen Konsequenzen:
Laffer-Kurve

Aus der Politik ist immer wieder zu hören, man müsse irgendeine Steuer oder irgendeinen Beitragssatz anheben, um irgend etwas zu finanzieren. Pflegeversicherung, Altschulden der Bahn, die Expo, der Euro, Umsatzsteuer, Solidaritätszuschlag, Kommunalabgaben: in den vergangenen Jahren ist praktisch keine Steuer und keine Abgabe gesunken. Aber welche Folgen hat dies für die Wirtschaft und für Deutschland?
Nehmen wir an, es gäbe überhaupt keine Steuer: dann käme offensichtlich auch überhaupt kein Geld in die Staatskasse.
Nehmen wir an, es gäbe ein Gesetz, daß Sie auf die den Personalfragebogen die Kontonummer der Staatshauptkasse schreiben müßten: dann käme auch kein Geld in die Staatskasse, denn bei 100% Abgabenlast hätten wir keine Wirtschaft, sondern die Diktatur des Finanzamtes.
Zwischen diesen rein hypothetischen Grenzwerten von 0% oder 100% erhebt sich eine glockenförmige Kurve, die einen Scheitelpunkt hat.
Wir postulieren aufgrund vorstehender Modellrechnung, daß Deutschland sich derzeit bereits im rechten Bereich dieser Glockenkurve befindet. Dies begründen wir mit der Tatsache, daß die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote (die auch alle Nicht-Steuerzahler wie Rentner oder Kinder umfaßt) derzeit bei ca. 50% des Bruttosozialproduktes liegt, und die Abgabenquote für einen Arbeitnehmer mit 4000 € Gehalt bereits über 70% beträgt.

Was aber bedeutet dies für die Steuerpolitik?
Eine Steuer- oder Abgabenanhebung (z.B. die die Einführung der sogenannten Ökosteuer zum 1. April 1999 oder die erwartete erneute Anhebung der Umsatzsteuer) führt dazu, daß mittelfristig die Zahl derjenigen, die noch eine Arbeit und ein eigenes Einkommen haben, kleiner ist bzw. wird als die Masse derjenigen, deren Arbeitsplatz infolge zu hoher Lohnnebenkosten nach Osteuropa entsorgt wird. Das heißt:
Eine Steueranhebung kann einen
Rückgang der Staatseinnahmen
nach sich ziehen!
Die derzeitigen neuen Löcher in den Staatskassen, die der Arbeitskreis Steuerschätzung wieder gefunden hat, sind der beste Beweis für die Richtigkeit dieser Prognose. Und es werden nicht immer Gelder aus dem Verkauf von UMTS-Lizenzen zur Verfügung stehen, die das Desaster verdecken!
Sind so hohe Steuern sozial?
Immer wieder wird behauptet, daß mehr Steuern zahlt, wer mehr Geld bekommt, und das nur sozial sei. Die Reichen sollten halt von ihrem Reichtum abgeben. Dagegen wird sich kaum Protest erheben. Aber ist es wirklich so?
Betrachtet man den Anteil der Steuern und sonstigen Abgaben an den Gesamtausgaben so fällt auf, daß schon relativ geringe Einkommen drastisch belastet werden. Wer jedoch den wesentlichen Teil seines Einkommens zur Bestreitung seiner täglichen Ausgaben aufwenden muß, den treffen Steuererhöhungen viel härter als den, der das Finanzamt aus der Postokasse bezahlt. Gerade Verbrauchssteuern wie die Umsatzsteuer sind daher unsozial, weil sie einkommenschwache Haushalte prozentual mehr belasten als Großverdiener.
Was passiert, wenn weiter Steuern und Abgaben angehoben werden?
Diese Frage kann man mit Hilfe der vorstehenden Grafik leicht beantworten:
  • Steuern und/oder Abgaben steigen, um Staatsaufgaben zu finanzieren;
  • Die Wirtschaft reagiert mit weiterem Arbeitsplatzabbau und Abwanderung an steuer- oder kostengünstigere Standorte im Ausland;
  • Die Arbeitslosigkeit steigt und muß finanziert werden;
  • Arbeitslose sind häufiger krank und gehen früher in Rente, was ebenfalls Kosten verursacht;
  • Um diese Ausgaben zu finanzieren, wird die nächste Steuererhöhung stattfinden;
  • Undsoweiter... bis in den Zusammenbruch!

Auzug aus:   http://www.zingel.de/taxes.htm
 


Außerdem dazu: BRD - Steuerarten- und Aufkommen + Gebühren