Jeder siebte NPD-Funktionär
arbeitet für den Verfassungsschutz
Von Marius Heuser, 12. Oktober 2002 Am 8. Oktober fand vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) eine Anhörung statt, die klären sollte, ob das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD fortgeführt werden kann. Das Verbotsverfahren war wegen der ungeklärten Rolle zahlreicher V-Männer des Verfassungsschutzes ins Stocken geraten. Gab es noch vor zwei Jahren, als der Verbotsantrag eingereicht wurde, kaum einen Politiker, der nicht laut in den Chor für ein Verbot der NPD eingestimmt hat, herrscht heute auffälliges Schweigen. Zunächst wollte keiner der drei Kläger - Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung - einen namhaften Vertreter zu dem Termin schicken. Erst eine knappe Woche vor Beginn der Anhörung hatte Innenminister Otto Schily doch noch sein Erscheinen angekündigt. Der Erörterungstermin war notwendig geworden, weil einige hochrangige NPD-Mitglieder, die bei dem Verfahren als Zeugen aussagen sollten, als V-Leute für den Verfassungsschutz gearbeitet haben. Als das Gericht zufällig davon erfuhr, setzte es im Januar das Verfahren aus. Die Anhörung sollte nun klären, wie weit der Verfassungsschutz das Erscheinungsbild der NPD beeinflusst und dem Gericht schmutziges Beweismaterial vorgelegt hat. Eine Entscheidung darüber, ob und wie das Verfahren fortgesetzt wird, ist erst in einigen Wochen zu erwarten. Zunächst hatten sich die Antragssteller geweigert, dem BVG eine vollständige Liste der V-Leute innerhalb der NPD zukommen zu lassen. Schließlich ließen Bundesrat, -tag und -regierung Ende Juli verlauten, dass sie der Übergabe einer solchen Liste an das BVG nun doch zustimmten. Am Ende des hierzu verfassten Schriftsatz fordern sie aber recht unverhohlen ein sogenanntes "In-Camera-Verfahren". Die V-Leute sollen nur dem BVG bekannt sein, die entsprechenden Vernehmungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Das würde bedeuten, dass die angeklagte NPD keine Möglichkeit besäße, Vorwürfe gegen sich zu entkräften. Sie würde noch nicht einmal Genaueres darüber erfahren. Parlament und Regierung sprechen sich hier offen für eine Art Geheimprozess aus, der hinter verschlossenen Türen eine politische Partei verbietet. Aus dem Schriftsatz der Antragssteller geht hervor, dass von den 200 führenden NPD-Funktionären in Deutschland 30 vom Verfassungsschutz angeheuerte V-Leute sind. Das bedeutet, dass jede siebte Führungsfigur dieser Partei auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes steht! Vor Gericht erklärten die Vertreter der Behörde am Dienstag, der Verfassungsschutz bemühe sich grundsätzlich, ein bis zwei, maximal drei V-Leute in jedem Vorstandsgremium zu haben. Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt warf darauf die Frage auf, ob nicht auch der Bundesvorstand unterwandert sei. Der Verfassungsschutz wäre dann über die Prozessstrategie der NPD informiert, was die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zusätzlich in Frage stellen würde. Begründet wurde die Verheimlichung der V-Leute zum einen mit deren eigener Sicherheit und dem Schutz vor Rache aus der Szene und zum anderen mit der Arbeitsfähigkeit des Verfassungsschutzes selbst. "Wir können den Verfassungsschutz dicht machen, wenn wir die V-Leute enttarnen", erklärte der Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz (SPD) nach Veröffentlichung des Schriftsatzes. Schily und der bayerische Innenminister Günther Beckstein versuchten zu belegen, dass der Verfassungsschutz mit seinen V-Leuten keinen Einfluss auf Ziele und Praxis der NPD ausgeübt habe. Den teilweise recht brisanten Fragen der Richter wichen sie hierbei regelmäßig aus. Der Charakter der NPD würde sich nicht ändern, wenn man sich die Aussagen der V-Leute wegdenke, erklärte Schily. "Welche Aussagen sollen wir uns wegdenken?", fragte darauf Verfassungsrichter Joachim Jentsch. Schily konnte wieder nur auf die sechs bisher enttarnten V-Leute verweisen. Skinheads Sächsische Schweiz Das Verfahren gegen die NDP ist nicht der einzige Prozess gegen Rechtsextreme, der wegen der massiven Infiltration durch den Verfassungsschutz zu platzen droht. Eine ähnliche Situation besteht zur Zeit am Landgericht Dresden. Hier begann Ende August der Prozess gegen Mitglieder der verbotenen Neonaziorganisation "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, schwerem Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung. Die SSS ist eine extrem rechte und brutale Organisation, die sich das Ziel gesetzt hat, die sächsische Schweiz von Ausländern, Drogenabhängigen und politisch Andersdenkenden zu "säubern". Der Prozess war ins Stocken geraten, als die Verteidigung Aufklärung über die Rolle des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) bei Gründung der SSS forderte. Der vorsitzende Richter Tom Maciejewski verlangte daraufhin vom Landesamt für Verfassungsschutz eine Liste der V-Leute innerhalb der SSS. Obwohl die Fortführung des Prozesses gegen die sieben Neonazis davon abhing, weigerte sich der sächsische Innenminister Horst Rasch (CDU) genau wie sein Berliner Kollege, die Namen seiner Informanten zu nennen. Auch wenn der Prozess nun zunächst weiter geführt wird, ist sein Ausgang aufgrund dieser Weigerung mehr als ungewiss. Die Begründung dafür, die Neonazis de facto vor einer Verurteilung zu schützen, ist wiederum die gleiche wie beim NPD-Verfahren: Die V-Leute wären durch die Preisgabe ihrer Identität "erheblich gefährdet". Der Staat habe für V-Leute eine gesteigerte grundsätzliche Schutz- und Fürsorgepflicht, ließ Minister Rasch wissen. Des weiteren führe eine Enthüllung zur Gefährdung der zentralen Aufgaben des Verfassungsschutzes. Was das für Menschen sind, für die der Staat eine gesteigerte Fürsorgepflicht habe, und welche "zentralen Aufgaben" der Verfassungsschutz mit ihrer Hilfe wahrnimmt, wurde schon in früheren V-Mann Affären deutlich. Verurteilungen wegen Körperverletzung, Volksverhetzung oder Mord stellten für den Verfassungsschutz nie ein Hindernis dar, betreffende Personen anzuheuern. V-Leute - wie der NPD-Mann Wolfgang Frenz oder der Neonazi Tino Brandt - gaben nicht selten an, dass sie die Gelder, die sie vom Verfassungsschutz erhalten hatten, als Spende für ihre Organisation betrachten. Tatsächlich ist die Trennlinie zwischen den bespitzelten Organisationen und dem Verfassungsschutz selbst kaum mehr zu erkennen. Gelder für Nazi-Musik Ein bezeichnendes Licht auf die wirkliche Praxis des Verfassungsschutzes werfen die neusten Enttarnungen von V-Leuten in Berlin und Brandenburg. Am 20. Juli nahm die Berliner Polizei bei einer Razzia gegen die Naziband "White Aryan Rebels" deren Vertriebschef Toni Stadler aus Cottbus fest. Die Band ist Teil der illegalen neonazistischen Musikszene und besitzt dort Kultstatus. Unter anderem ruft sie zum Mord am brandenburgischen Generalstaatsanwalt Rautenberg, an Talkmaster Alfred Biolek und am Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden Michel Friedmann auf. Nur kurz nach der Festnahme stellte sich heraus, dass Stadler seit langem V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes war. Berichten des Nachrichtenmagazins Focus zufolge wurde Stadler im Frühjahr 2001 unter dubiosen Umständen als V-Mann geworben. Beamte des Verfassungsschutzes hätten den führerscheinlosen Neonazi observiert und schließlich bei einer illegalen Autofahrt geschnappt. Stadler wurde vor die Entscheidung gestellt, angezeigt zu werden oder fortan als Informant zu arbeiten. Obwohl die Zusammenarbeit auf eine Erpressung zurück ging, entwickelte sie sich in der nächsten Zeit anscheinend prächtig. Der Spiegel berichtete von Telefonaten zwischen Stadler und seinem V-Mann-Führer Manfred M., in dem sich Stadler über seine ständige Observation durch die Berliner Polizei beschwert habe. M. habe ihm zugesichert, dass sein Chef (der Brandenburger LfV-Chef Heiner Wegesin) dafür sorgen werde, dass das aufhöre. Außerdem erhielt Stadler von demselben M. kurz vor einer Polizeirazzia einen neuen Computer, so dass bei der Durchsuchung keine Daten über seinen Handel mit Neonazi-CD’s zu finden waren. Gegen M. wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Strafvereitelung im Amt eingeleitet. Andere Berichte gehen davon aus, dass die finanziellen Zuwendungen an Stadler direkt in die Produktion der Nazimusik flossen. Brandenburgs Innenminister und CDU-Rechtsaußen Jörg Schönbohm reagierte auf die Aufdeckung dieser Sachverhalte aggressiv. "Vorzeitig und unnötig" sei die Festnahme Stadlers durch die Berliner Polizei gewesen. Das LfV Brandenburg war schon einmal unter Druck geraten, als es vor eineinhalb Jahren an einem V-Mann festhielt, der 1995 wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer verurteilt worden war. Berliner Regierungsvertreter und Vertreter der Justiz äußerten den Verdacht, Schönbohm selbst könne über die Vorfälle informiert gewesen sein. Toni Stadler ist keineswegs ein kleiner Fisch. Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft gehört er zu Deutschlands größten Dealern von Nazimusik. Dabei dienen ihm seine Textilgeschäfte in Cottbus und Guben als Umschlagplätze. In den Verhören gab er zudem zu, dass er an der Gestaltung der CD "Ran an den Feind" der Musikgruppe "Landser" beteiligt gewesen war. "Landser" wiederum ist Teil der nationalsozialistischen, internationalen Skinhead-Vereinigung "Hammerskins". In ihren Liedern rufen sie dazu auf, Israel zu bombardieren, "Nigger" zu erhängen und Mitglieder des Bundestags zu massakrieren. Gegen "Landser" ermittelt die Bundesanwaltschaft seit nunmehr zwei Jahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Während dieser Zeit stand Stadler, der offenbar enge Kontakte zu dieser Band und ihrem Umfeld hegte, im Sold des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Mitte August enthüllte der Spiegel zudem, dass der als deutscher Chef der "Hammerskins" geltende Mirko Hesse ebenfalls V-Mann war, aber vom Bundesamt für Verfassungsschutz! Hesse war Ende letzten Jahres unter anderem wegen Volksverhetzung vom Dresdner Landgericht zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er unterhielt ein eigenes Musiklabel, die H.A. Records (H.A.: Hass Attac, Hitler Adolf), unter dem er Nazi-CDs in ganz Deutschland und den USA vertrieb. Bei einer Hausdurchsuchung seiner Wohnung im Sommer 2001 fanden die Polizei 10.000 CDs, Computer und verschiedene Waffen. Laut Polizeiermittlungen habe Hesse die Produktion der "Landser" Platten persönlich organisiert und ihren Vertrieb abgewickelt. "Die Dienste haben offenbar über Jahre hinweg beste Informationen über die gefährlichsten Bands der radikalen Rechten zusammengetragen - ohne sie den Strafverfolgern zu melden", berichtet der Spiegel. Die CDs wurden unter den Augen der Verfassungsschützer produziert, in der Szene verteilt und höchstwahrscheinlich von Steuergeldern finanziert. Die Lausitzer Rundschau berichtete Ende September schließlich, dass auch der Berliner Verfassungsschutz einen Informanten in den Neonazikreisen um Toni Stadler beschäftigt hatte. Dieser sei in der "Weißen Arischen Bruderschaft" tätig gewesen und habe Informationen über Stadler preisgegeben. Diese Ereignisse reihen sich in die lange Liste anderer Fälle ein, in denen die enge Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Rechtsextremen deutlich. Man kann eine solche Praxis kaum mehr als Ausrutscher oder Skandal bezeichnen, es scheint vielmehr die Regel zu sein. Anstatt ihre V-Männer nun aufzudecken und
für etwas Klarheit zu sorgen, sind Parlament und Regierung bemüht,
ein Geheimverfahren zum Verbot der NPD zu erwirken. Um ihre antidemokratische
Praxis zu decken, opfern sie elementare politische Grundrechte. Ganz gleich,
wie sich das BVG schließlich entscheidet, wird hier deutlich, wie
der Staat im vermeintlichen Kampf gegen Rechtsextremismus selbst immer
weiter nach rechts rückt.
http://wsws.org/de/2002/okt2002/npd-o12.shtml
Siehe auch hier: Von
ganz oben gedeckt? Mordaufruf durch V-Leute.
Warum nur dieses ? Dazu 1.: Doch der öffentlichen Ordnung hat das rabiate Vorgehen der Polizei wenig genützt. Im Gegenteil: Rund 800 Schwarzvermummte konnten in Banken ungestört Feuer legen, Supermärkte plündern oder Autos anzünden. Die Gewalttäter, eine Mischung aus Skins, Hooligans, Neonazis und professionellen Randalierern, zogen drei Tage lang brandstiftend durch Genua und nahmen quasi unter den Augen der Polizei - manche sagen, mit ihrer stillen Duldung - die Stadt auseinander. Der Film geht diesen Vorwürfen nach und untersucht die Hintergründe der blutigen Ausschreitungen. Die Autoren sprechen mit Politikern und Betroffenen vor Ort. Sie alle fragen sich, warum die Polizei so beharrlich auf die Falschen einschlug, warum Hunderte Gewalttäter aus England, Deutschland und anderen europäischen Ländern trotz schärfster Kontrollen an den Grenzen bis ins Zentrum von Genua vordringen konnten. Auch hochrangige Polizeibeamte nehmen dazu kritisch Stellung. Der Film findet heraus, dass der Geheimdienst und die Polizei über die Ankunft der Gewalttäter informiert waren. Er dokumentiert die Ungereimtheiten der offiziellen Erklärungen und konfrontiert die Stellungnahmen der Regierung Berlusconi mit bisher unveröffentlichten Bilddokumenten. Aus: Gipfelstürmer-Die
blutigen Tage von Genua (mit weiterführenden
Links)
Für eine möglichen
Erklärung zitiere ich aus "Verschwörungen
als Ursache für Demokratigefährdung" (*pdf)
6. Schlußbetrachtung Die vorliegende Hausarbeit hat
aufgezeigt, daß Je geheimen Nachrichterkdienste
weltwelt die ihnen per Verfassurkg und
Gesetz zugewiesenen Aufgaben überschreiten, diese mit erheblichen
Finanzmitleln ausgestatteten Imperien brechen das Völkerrecht, stürzen
ganze Regime, manipulieren die Medien, nützen die Gelder der organisierten
Kriminalität, die sie vorgeblich bekämpfen, greifen in
das Privatleben eines jeden Bürgers,
indem sie seinen gesamten Inrormatlonsatistausch Ober
Kabel und Satelliten mithören. Durch de dargestelten Möglichkeiten,
die ihnen dabei zur Verfügung stehen, werden schon als selbstverständich
hingenommene Grundrechte, wie etwa das Recht auf Privatsphare
oder das Brief- und Bankgeheimnis (E-mail, Telebanking)
verletzL Auch in Europa wird versucht nach amerikanischem Vorbild den Nachrichtendiensten
Zugriff auf alle Daten der Bürger zu verschaffen. Die zur Bekämpfung
der organisierten Kriminalität geschaffenen Maßnahmen müssen
jedoch vor Mißbrauch geschützt werden. Dies ist nicht der Fall.
Demokratische bzw. gerichtliche Kontrolle ist nicht erwünscht, ebenso
wenig eine öffentliche Diskussion. Eine Möglichkeit zur Durchseteung
des Bürgerrechts auf vertrauliche Computer-Kommunikation liegt in
der Verwendung von Verschlüsselungsprogrammen, die vor dem Zugriff
der Geheimdienste sicher sind. Dafür, daß dieses Vorhaben jedoch
nicht in de Tat umgesetzt wird machen sich alle wichtigen US-Lobby-Gruppen
aus dem Bereich der Informationslechnologie und zahlreiche EU-Gruppierungen
stark. Die Nachrichtendenste unterliegen der Bindung an Gesetz und Recht.
Eine solche Bindung ist allerdings nur so effektiv wie die Mechanismen,
die zur Überwachung ihrer Einhaltung bestehen. Es ist wahrscheinlich,
daß eine Demokratie dann gefährdet ist, wenn sie nicht mehr
die Gewalt über ihre eigenen Institutionen besitzt. Auch die in der
Bundesrepublik Deutschland zuständigen Kontrollgremien, unter anderem
die Parlamentarische Kontrollkommissron (PKK), scheinen diese Aufgabe jedoch
nicht erfüllen zu können. Je mehr die Geheimdienste ihren Infornnationspool
erweitem, desto größer wird ihr Herrschaftswissen und folglich
ihre Relevanz für Interessengruppen, die die Geheimdienste in ihrem
Sinne zu instrumentalisieren versuchen. Um dem entgegenzuwirken müssen
die vorgeblich ausgeprägten Kontrollen für die Geheimdienste
so modifiziert werden, daß ein Eigenleben der Geheimdienste fernab
jeglichen demokratischen Grundverständnisses zu unterbinden möglich
ist. Sollte dies nicht gewährleistet werden, um durchzusetzen, daß
die Regeln der Demokratie, des Rechtsstaats und der Achtung des Völkerrechts
nicht nur in Worten beschworen, sondern in praktische und berechenbare
Politik umgesetzt werden, bestünde die Gefahr,
daß die Geheimdienste zunehmend durch private Interessengruppen
mißbraucht würden. Solche Interessengruppen, deren Einflußradius
groß genug ist, sich über geltende Gesetze hinwegzusetzen, treffen
sich in geheimen Gremien wie den Bilderbergers, dem Council
of Foreign Relations, der Trilateral Commission und dem Round
Table. Der Sinn der Erwähnung solcher "Kooperationsgesellschaften"
liegt nicht in der Schaffung von Feindbildern, die die
kollektive Verantwortung für bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen
zu tragen haben, sondern in der Tatsache, daß ihnen die Möglichkeiten
obliegen, soziale Veränderungen hervorzurufen, die alle Bürger
betreffen. Wenn unter Ausschluß der Öffentlichkeit elitäre
Zusammenkünfte arrangiert werden, wie etwa der alljährlich stattfindende
Gipfel des WEF (Worid Economic Forum), dann werden dort „global agendas"
debattiert wie die Bedrohung (der freien Wirtschaft) durch islamische Fundamentalisten,
Globale Investitionspolitik, der Widerstand gegen
die Europäische Währungsunion, genethics und Fragen der
allgemeinen Erziehung. Kooperationen und Beziehungsgeflechte zum Zwecke
des eigenen Vorteils haben alltäglichen Charakter, aber dort wo soviel
Macht zentriert ist, mit so weitreichender Auswirkung auf gesamte Gesellschaften,
sind Transparenz und Partizipation notwendige Maßnahmen, um die Stabilität
und das Fortbestehen der Demokratie zu gewährleisten. Die vorliegende
Arbeit konnte nicht aufzeigen, ob eine tatsächliche Instrumentalisierung
der Geheimdienste durch solche Interessengruppen besteht. Sicher ist aber,
daß die Nachrichtendienste über die technischen Mittel verfügen,
um sensible Informationen zu sammeln und, daß sie diese, per fehlender
demokratischer Kontrolle auch weiterleiten. Mehrwert kann durch Informationen
erzeugt werden, die über Kreditwürdigkeit, Konsum- vorlieben,
Interessen, Bedürfnisse und Wünsche von Individuen Auskunft geben.
Solche Möglichkeiten bleiben nicht ungenutzt. Verschwörungen
beginnen dort, wo eine pluralistische vom
Volke ausgehende Willensbildung endet. Die kriminellen Machenschaften der
Geheimdienste und die weitreichenden Beschlüsse
der genannten Geheimgremien sind als demokratiegefährdende Momente
ernstzunehmen, da sie unter dem Deckmantel der Demokratie von innen destruktiv
wirken.
Nichts passiert ohne Grund: Perfiderweise begründet der Staat sein Tun und Treiben damit, daß er ja gleichzeitig der Garant für Frieden, Sicherheit und soziale Ausgewogenheit sei, vor Übergriffen fremder Mächte und der Kriminalität im Inneren unseres Staatswesens schütze und im übrigen alles daran setze, die Menschen in chancengleicher Weise zu weiterem Wohlstand zu führen. Die meisten Menschen wagen nicht einmal, sich dieser "Begründung" auch nur gedanklich zu widersetzen und können sich deshalb eine Alternative hierzu auch gar nicht vorstellen. Aus: Freiheit,
die ich meine ...
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