Der NATO-"Bündnisfall" und die Bürgerrechte
 

Der NATO-»Bündnisfall« hat unmittelbare Auswirkungen auch auf Zivilisten
Die Erklärung des NATO-Bündnisfalls hat nicht nur für die Soldaten der
Bundeswehr weitreichende Folgen, sondern auch für die deutschen Bürger.
Während die deutschen Soldaten überall in der Welt Krieg führen dürfen
und Menschen töten dürfen, darf der Staat Bundesrepublik zugleich im
erheblichen Maße persönliche Freiheitsrechte beschneiden und sogar
teilweise aufheben. Letzteres sind die bisher weitgehend unbeachtet
gebliebenen Folgen des Eintritts des sogenannten »NATO-Bündnisfalls«.
Ausführliche Aufklärung über die Einschränkung der Bürgerrechte, nachdem
die NATO den »Bündnisfall« erklärt hat und wir uns im Krieg befinden,
gab der Jurist Günther Werner auf einer Veranstaltung der Deutschen
Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen am 23. November
2001 in Flensburg.
Werner führte aus, daß anläßlich des Golfkrieges vor zehn Jahren der
»Bündnisfall« erstmals diskutiert wurde, als deutsche Soldaten in die
Türkei geschickt wurden. Beim Krieg gegen Afghanistan ist nun der
»Bündnisfall« zum ersten Mal ausgerufen worden.
Nach Werner können im »Bündnisfall« folgende Gesetze zur Anwendung
kommen:

  • Das»Bundesleistungsgesetz«, nach dem die Bundeswehr Privateigentum der Bürger beschlagnahmen kann.
  • Die verschiedenen »Sicherstellungsgesetze« (das
  • »Arbeitssicherstellungsgesetz« z. B. beinhaltet Zwangsarbeit); das
  • »Zivilschutzgesetz« und das »Schutzbereichsgesetz«, nach dem öffentliche Räume zu militärischen Sperrgebieten erklärt und Gebäude und Wohnungen geräumt und von der Bundeswehr beschlagnahmt werden könnnen.
  • Der Paragraph 8 »Kriegsdienstverweigerungsgesetz« (KDVG), nach dem Kriegsdienstverweigerungsanträge keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
  • Das»Gesetz über die Anwendung des unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr«, nach dem auch der straflose Schußwaffengebrauch gegen deutsche Zivilbevölkerung ermöglicht wird.
  • Der »Wartime Host Nation Support«. Der WHNS-Vertrag von 1982 zwischen den USA und der Bundesrepublik regelt die Verpflichtungen der Bundesrepublik gegenüber den USA: im »Bündnisfall« stellt die Bundesregierung den USA Bundeswehrsoldaten bis zu 90000 Mann, Versorgungsplätze für bis zu 1700 Verwundete und Übernahmekapazitäten von täglich bis zu 200 Kriegsgefangenen zur Verfügung.
  • Die Notstandsmaßnahmen und der WHNS-Vertrag sind Instrumente, auf die die Regierung im »Bündnisfall« bei Bedarf zurückgreifen kann.


Unabhängig davon - so Werner - kommen schon jetzt neue
Gesetzesänderungen zur Anwendung, die Bürgerrechte weiter einschränken,
wie »verdachtsunabhängige Ermittlungen« der Polizei und die
»Rasterfahndung«.
Ergänzend erklärte Werner, wie sich Bürger gegen die Rasterfahndung und
die
verdachtsunabhängigen Ermittlungen wenigsten etwas wehren können:
· Indem bei Einrichtungen und Behörden, die persönliche Daten u. U.
weitergeben, z. B. bei Universitäten oder Einwohnermeldeämtern,
nachgefragt wird.
· Sollten die Antworten nicht zufriedenstellend ausfallen oder die
Nichtweitergabe gar zweifelhaft erscheinen, dann kann beim zuständigen
Verwaltungsgericht auf Einsicht in die auf die eigene Person bezogene
Datensammlung geklagt und auf Löschung der Daten beim Landeskriminalamt
bestanden werden.
 

http://www.bundeswehrabschaffen.de/terror_usa39.htm


Noch jagt eine Lüge die andere

Die Vorbereitungen auf einen amerikanisch-israelischen Krieg gegen die Araber laufen auf Hochtouren und mit parteiübergreifender Zustimmung wurden schon die ersten deutschen Waffenlieferungen an Israel beschlossen.

»Wir beteiligen uns nicht an militärischen Operationen«

versichert der bundesdeutsche Kanzler immer wieder. Dabei verschweigt er, daß die Bundesrepublik und die Bundeswehr gar nicht anders können, als den US-Truppen zu helfen. Die BRD ist vertraglich gebunden und muß die entsprechenden Wünsche erfüllen. Alles andere sind Schaukämpfe zur Wählerverdummung.

Im Kriegsfall käme der BRD eine enorme logistische und militärische Bedeutung zu.
Fast 72.000 US-Soldaten sind zur Zeit hier stationiert, allein 30.000 in der Region Ramstein (Rheinland-Pfalz), wo sich die Führung der US-Luftwaffe in Europa und eines der wichtigsten Militärkrankenhäuser befinden.

Die US-Kommandozentralen würden von deutschem Boden aus den Einsatz in Nahost steuern. Schon im letzten Golfkrieg lief die gesamte Treibstoffversorgung über den militärischen Teil des Frankfurter Flughafens.

Im Südwesten Deutschlands reiht sich Hauptquartier an Hauptquartier. In Böblingen sitzt die Zentrale für die US-Marine in Europa, in Heidelberg residiert das Kommando für die US-Bodentruppen in Europa, und von Stuttgart aus werden sämtliche US-Einheiten europaweit koordiniert.

Das NATO-Statut und der »Stationierungsvertrag« garantieren den USA fast unbeschränkte Durchmarschrechte, Manöver und andere Übungen im Luftraum sowie die Nutzung von Liegenschaften. US-Militärs dürfen mit »Fahrzeugen aller Art einreisen und sich in oder über dem Bundesgebiet bewegen«.

Nach einem zusätzlichen Abkommen von 1982 (Titel: »War time host nation support«) haben die USA einen Anspruch auf Schutz ihrer Truppen durch die Bundeswehr. Im Kriegsfall ist die Bundeswehr verpflichtet, mit bis zu 90.000 Soldaten die Bewachung der US-Kasernen und Kommandostellen zu übernehmen, damit sich die USA ganz auf ihren Krieg konzentrieren können.

Was aber beteuert der Kanzler dem verdummten Wahlvolk?

»Wir beteiligen uns nicht an militärischen Operationen«.

»Ironischerweise ist Deutschland keine souveräne Nation, ohne Friedensvertrag mit über 70.000 Mann US-amerikanischer Besatzungstruppen noch immer auf seinem Boden. 

Die USA und Großbritannien könnten die (Bundestags-)Wahl annullieren unter Deutschlands tatsächlicher Verfassung, dem Londoner Abkommen (`the London Decree´) vom 8.8.1945.«

(Übersetzt aus »American Free Press« vom 7.10.2002, zitiert aus »Deutsche Stimme« Nr. 11/02)