Der NATO-"Bündnisfall"
und die Bürgerrechte
Der NATO-»Bündnisfall« hat unmittelbare
Auswirkungen auch auf Zivilisten
Die Erklärung des NATO-Bündnisfalls
hat nicht nur für die Soldaten der
Bundeswehr weitreichende Folgen, sondern auch
für die deutschen Bürger.
Während die deutschen Soldaten überall
in der Welt Krieg führen dürfen
und Menschen töten dürfen, darf der
Staat Bundesrepublik zugleich im
erheblichen Maße persönliche Freiheitsrechte
beschneiden und sogar
teilweise aufheben. Letzteres sind die bisher
weitgehend unbeachtet
gebliebenen Folgen des Eintritts des sogenannten
»NATO-Bündnisfalls«.
Ausführliche Aufklärung über die
Einschränkung der Bürgerrechte, nachdem
die NATO den »Bündnisfall« erklärt
hat und wir uns im Krieg befinden,
gab der Jurist Günther Werner auf einer Veranstaltung
der Deutschen
Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
am 23. November
2001 in Flensburg.
Werner führte aus, daß anläßlich
des Golfkrieges vor zehn Jahren der
»Bündnisfall« erstmals diskutiert
wurde, als deutsche Soldaten in die
Türkei geschickt wurden. Beim Krieg gegen
Afghanistan ist nun der
»Bündnisfall« zum ersten Mal
ausgerufen worden.
Nach Werner können im »Bündnisfall«
folgende Gesetze zur Anwendung
kommen:
-
Das»Bundesleistungsgesetz«, nach dem die
Bundeswehr Privateigentum der Bürger beschlagnahmen kann.
-
Die verschiedenen »Sicherstellungsgesetze«
(das
-
»Arbeitssicherstellungsgesetz« z. B. beinhaltet
Zwangsarbeit); das
-
»Zivilschutzgesetz« und das »Schutzbereichsgesetz«,
nach dem öffentliche Räume zu militärischen Sperrgebieten
erklärt und Gebäude und Wohnungen geräumt und von der Bundeswehr
beschlagnahmt werden könnnen.
-
Der Paragraph 8 »Kriegsdienstverweigerungsgesetz«
(KDVG), nach dem Kriegsdienstverweigerungsanträge keine aufschiebende
Wirkung mehr haben.
-
Das»Gesetz über die Anwendung des unmittelbaren
Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der
Bundeswehr«, nach dem auch der straflose Schußwaffengebrauch
gegen deutsche Zivilbevölkerung ermöglicht wird.
-
Der »Wartime Host Nation Support«. Der
WHNS-Vertrag von 1982 zwischen den USA und der Bundesrepublik regelt die
Verpflichtungen der Bundesrepublik gegenüber den USA: im »Bündnisfall«
stellt die Bundesregierung den USA Bundeswehrsoldaten bis zu 90000 Mann,
Versorgungsplätze für bis zu 1700 Verwundete und Übernahmekapazitäten
von täglich bis zu 200 Kriegsgefangenen zur Verfügung.
-
Die Notstandsmaßnahmen und der WHNS-Vertrag
sind Instrumente, auf die die Regierung im »Bündnisfall«
bei Bedarf zurückgreifen kann.
Unabhängig davon - so Werner - kommen
schon jetzt neue
Gesetzesänderungen zur Anwendung, die Bürgerrechte
weiter einschränken,
wie »verdachtsunabhängige Ermittlungen«
der Polizei und die
»Rasterfahndung«.
Ergänzend erklärte Werner, wie sich
Bürger gegen die Rasterfahndung und
die
verdachtsunabhängigen Ermittlungen wenigsten
etwas wehren können:
· Indem bei Einrichtungen und Behörden,
die persönliche Daten u. U.
weitergeben, z. B. bei Universitäten oder
Einwohnermeldeämtern,
nachgefragt wird.
· Sollten die Antworten nicht zufriedenstellend
ausfallen oder die
Nichtweitergabe gar zweifelhaft erscheinen, dann
kann beim zuständigen
Verwaltungsgericht auf Einsicht in die auf die
eigene Person bezogene
Datensammlung geklagt und auf Löschung der
Daten beim Landeskriminalamt
bestanden werden.
http://www.bundeswehrabschaffen.de/terror_usa39.htm
Noch jagt eine Lüge die andere
Die Vorbereitungen auf einen amerikanisch-israelischen
Krieg gegen die Araber laufen auf Hochtouren und mit parteiübergreifender
Zustimmung wurden schon die ersten deutschen Waffenlieferungen an Israel
beschlossen.
»Wir beteiligen uns nicht an militärischen
Operationen«
versichert der bundesdeutsche Kanzler immer wieder.
Dabei verschweigt er, daß die Bundesrepublik und die Bundeswehr gar
nicht anders können, als den US-Truppen zu helfen. Die BRD ist vertraglich
gebunden und muß die entsprechenden Wünsche erfüllen. Alles
andere sind Schaukämpfe zur Wählerverdummung.
Im Kriegsfall käme der BRD eine enorme logistische
und militärische Bedeutung zu.
Fast 72.000 US-Soldaten sind zur Zeit hier stationiert,
allein 30.000 in der Region Ramstein (Rheinland-Pfalz), wo sich die Führung
der US-Luftwaffe in Europa und eines der wichtigsten Militärkrankenhäuser
befinden.
Die US-Kommandozentralen würden von deutschem
Boden aus den Einsatz in Nahost steuern. Schon im letzten Golfkrieg lief
die gesamte Treibstoffversorgung über den militärischen Teil
des Frankfurter Flughafens.
Im Südwesten Deutschlands reiht sich Hauptquartier
an Hauptquartier. In Böblingen sitzt die Zentrale für die US-Marine
in Europa, in Heidelberg residiert das Kommando für die US-Bodentruppen
in Europa, und von Stuttgart aus werden sämtliche US-Einheiten europaweit
koordiniert.
Das NATO-Statut und der »Stationierungsvertrag«
garantieren den USA fast unbeschränkte Durchmarschrechte, Manöver
und andere Übungen im Luftraum sowie die Nutzung von Liegenschaften.
US-Militärs dürfen mit »Fahrzeugen aller Art einreisen
und sich in oder über dem Bundesgebiet bewegen«.
Nach einem zusätzlichen Abkommen von 1982
(Titel: »War time host nation support«) haben die USA einen
Anspruch auf Schutz ihrer Truppen durch die Bundeswehr. Im Kriegsfall ist
die Bundeswehr verpflichtet, mit bis zu 90.000 Soldaten die Bewachung der
US-Kasernen und Kommandostellen zu übernehmen, damit sich die USA
ganz auf ihren Krieg konzentrieren können.
Was aber beteuert der Kanzler dem verdummten Wahlvolk?
»Wir beteiligen uns nicht an militärischen
Operationen«.
»Ironischerweise ist Deutschland keine souveräne
Nation, ohne Friedensvertrag mit über 70.000 Mann US-amerikanischer
Besatzungstruppen noch immer auf seinem Boden.
Die USA und Großbritannien könnten die
(Bundestags-)Wahl annullieren unter Deutschlands tatsächlicher Verfassung,
dem Londoner Abkommen (`the London Decree´) vom 8.8.1945.«
(Übersetzt aus »American Free Press«
vom 7.10.2002, zitiert aus »Deutsche Stimme« Nr. 11/02)
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