Finanzierung der Kirchen

In der öffentlichen Diskussion spielt naturgemäß die Frage der Finanzierung der Kirchen eine herausgehobene Rolle. Die Kirchensteuer in ihrer jetzigen Form  wurde erst im 19. Jahrhundert (Preußen 1875, Württemberg 1887) entwickelt. Sie ist mittlerweile das weltweit großzügigste Alimentationverfahren für Kirchen überhaupt geworden. Sogar Staaten wie Irland, Spanien oder Polen praktizieren bei der Finanzierung der Kirchen eine deutlichere Trennung von den staatlichen Behörden.

So rügte das diesjährige Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler den verschwenderischen Umgang mit Staats- und Kirchensteuermitteln durch den katholischen Militärbischof Johannes Dyba.

Weitere Stichworte zum Thema Kirchensteuerverschwendung:

Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler : Dyba ! 24.10.99 >> neu
Caritas-Skandal in Trier: Der Fall Doerfert, 24.10.99 >> neu !
20 Millionen für Dybas Umzug nach Berlin, INFO 18*, Mai 99
Neue Nuntiatur in Berlin, INFO 18*, Mai 99
68 Millionen: Neubau des Kölner Diözesanmuseums, INFO 18*, Mai 99
Bistum Trier: Fürstliche Entlohnung in den Führungsetagen, INFO 16*, Mai 98
Bistum Rottenburg-Stuttgart: 2.8 Mio für doppelte Residenz, INFO 15*, Nov 97

Die Kirchen und Ihr  GeId

Wie wird die Kirchensteuer verwendet?
Viele glauben, der Großteil der Kirchensteuer komme sozialen Zwecken zugute. das ist jedoch falsch: In Wirklichkeit werden zwei Drittel der Kirchensteuer für die Bezahlung von Pfarrern und Kirchenpersonal verbraucht. In keinem anderen Land der Welt verdienen Pfarrer so viel wie bei uns: etwa 8000 DM im
Monat. Ihre Besoldung und Versorgung entspricht der eines Regierungsdirektors.

Bischöfe werden aus öffentlichen Steuermitteln bezahlt und beziehen rund 15000 DM, Erzbischöfe sowie der evangelische Landesbischof sogar fast 20 000 DM.Für öffentliche soziale Zwecke bleiben - selbst nach kirchlichen Angaben - nur höchstens 8 Prozent der Kircheneinnahmen übrig, der Rest wird großenteils fiir Kirchenbauten und Verwaltungszwecke verwendet.Die Kosten von kirchlichen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen etc. werden fast ganz - zwischen 85 und 100 Prozent - aus öffentlichen Steuermitteln finanziert oder von Elternbeiträgen, Krankenkassen etc. gedeckt.
 

Sparen die Kirchen dem Staat Geld?

Im Gegenteil: Die Kirchen verwenden von ihren bundesweit jährlich 16 Milliarden DM Kirchensteuereinnahmen nur rund 1,2 Milliarden DM für öffentliche soziale Zwecke. Andererseits kostet den Staat die Finanzierung rein innerkirchlicher Anliegen (z.B. MilitärseeIsorge, Bischofsgehälter,
Staatszuschüsse, Priester- und Theologenausbildung an den theologischen Fakultäten etc.) über 12 Milliarden DM, die Subventionen der Gemeinden werden zusätzlich mit etwa 5 Milliarden DM veranschlagt.

Insgesamt kosten die deutschen Kirchen, die reichsten der Welt, den Steuerzahler jedes Jahr über 15 Milliarden DM!
 

Die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche

Kirchensteuereinnahmen 1995: 16,773 Milliarden DM (davon r.k.: 8,391; ev.: 8,382 Mrd.)
Ausgaben (lt. kirchl. Angaben):
Pfarrer u.a. kirchl. Personal: 60-70 % (r.k.: knapp 60%; ev.: über 70%)
Sachkosten, Verwaltung ca. 10 %
Kirchenbauten ca. 10 %
"Schule und Bildung" ca. 10 % (r.k.) (ev. für beide Bereiche
"Soziales und Caritatives" ca. 10 % (r.k.) insgesamt nur ca. 10%)
davon Ausgaben für öffentliche soziale und Bildungsaufgaben: r.k. Kirche: 8 - 9 % ev. Kirche: 6 - 7 %
Summe der Aufwendungen für öffentliche soziale Leistungen : ca. 1,2 Milliarden DM

Öffentlicher Finanzierungsanteil bei Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft
(Betriebskosten; zusätzliche freiwillige Zuschüsse der Kommunen nicht mitgerechnet):
Kindergärten (Bayern): 80% (Kommune u. Land je 40%; ohne 15% Elternbeiträge)
(Kindergarten-Finanzierung im Bundesdurchschnitt: Kommune/Land: 75 %, Eltern 15 %, Kirche 10 %)
Schulen (in Bayern) : 90% (Grund-, Haupt- und Sonderschulen 100%)
Krankenhäuser :100% (durch Kassensätze; Investitionen zu 100% vom Staat)
Altenheime :100% (ähnliche Regelung wie Krankenhäuser)

Öffentliche Finanzierung innerkirchlicher Einrichtungen
kirchlicher Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (bundesweit):

4 400 Mio.DM

Priester- u. Theologenausbildung an Universitäten sowie
Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen (+Uni Eichstätt):

1.100 Mio.DM

Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten:

1.400 Mio.DM

Seelsorge an öffentlichen Einrichtungen
(Militär, Polizei, Gefängnis, Anstalten):

130 Mio.DM

Denkmalschutz für Kirchenbauten (nur Bund und Länder):

270 Mio.DM

Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten
für rein kirchliche Sendungen:

300 Mio.DM

Steuereinbußen wegen unbeschränkter Abzugsfähigkeit der
Kirchensteuer (laut Subventionsbericht der Bundesreg.):

4.500 Mio.DM

Zwischensumme

12.100 Mio.DM

Nicht enthalten sind Zuschüsse von Kommunen, Kreisen, Bezirken, der Bundesanstalt für Arbeit (ABM-Stellen) und vom Bundesamt für den Zivildienst, das ca. 70 % der Kosten von Zivildienstplätzen trägt. Die Wohlfahrtsverbände sparten 1988 durch Zivis 2,2 Milliarden DM; Caritas und Diakonisches Werk profitierten davon zu rund 40 % (vgl. Frankfurter Rundschau, Dokumentation, 17.3.89). Die Auflistung zu 3) ist unvollständig, weil niemals alle Haushaltsposten nach versteckten Zuschüssen an die Kirchen zu durchforsten sind. Allein die Subventionen der über 15.000 Kommunen werden auf über 5 Milliarden DM geschätzt, so daß aus allgemeinen Steuern mehr für innerkirchliche Zwecke ausgegeben wird als über die Kirchensteuern. Das heißt: Alle Steuerzahler - Kirchenfreie wie Mitglieder - finanzieren interne Kirchenangelegenheiten mit einem Betrag mindestens in Höhe der Kirchensteuer.

(Stand: 13.01.97; verantwortlich: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg)
Bund für Geistesfreiheit München
Körperschaft des öffentlichen Rechts - gegründet 1870
Valleystraße 27, 81371 München
Tel+Fax (089) 77 59 88
Quelle: bfg Augsburg, Stand Oktober 97
 

Die folgende Liste ist natürlich bei weitem nicht vollständig, aber man muß ja mal anfangen, die Zahlen zusammenzutragen.

Bayern
Das Erzbistum Freiburg erhielt 1996 52.688.300 Mark und 1997 57.475.600 Mark an Staatsleistungen - ein Zuwachs von über 9 Prozent innerhalb eines Jahres! Der Haushaltsplan des Bistums Würzburg weist 1997 unter Einnahmen 15.269.240 Mark an allgemeinen Staatsleistungen aus - immerhin 6,23 Prozent des Haushalts. Die Bayerische Landeskirche (ev.) erhielt 1996 131,3 Millionen Mark an
Staatsleistungen, Zuschüssen und Renten.

Brandenburg
Die evangelischen Landeskirchen in Brandenburg erhalten - offenbar ab 1996 - jährlich 17 Millionen Mark an Staatsleistungen. Nach fünf Jahren soll eine Erhöhung des Betrages geprüft werden. Weiter stellt das Land 3 Millionen Mark für die Erhaltung kirchlicher Gebäude und 2 Millionen Mark für das Domstift
Brandenburg zur Erhaltung der Gebäude und der Sammlungen zur Verfügung. Nach: Tag des Herrn 46/96. Allerdings stammen 28 Prozent (226,6 Millionen Mark) des 97er Haushalts der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg aus Staatsleistungen oder staatlichen Zuschüssen, z.B. für Kindertagesstätten, Religionsunterricht oder die Evangelischen Schulen.

Bistum Mainz
1997 erhielt das Bistum 10,2 Millionen Mark an Staatsleistungen sowie 89,2 Millionen Mark an staatlichen Zuschüssen sowie Personal- und Sachkostenerstattungen für öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen).

Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt zahlte 1992 an die Evangelischen Landeskirchen 25,75 Millionen Mark und an die Jüdische Gemeinde 1,15 Millionen Mark. Das bereits unterzeichnete Konkordat mit dem Vatikan sieht Zahlungen des Landes an die katholische Kirche rückwirkend ab 1992 vor, ausgehend von 5,3 Millionen Mark. Die Zahlungen werden entsprechend den Bezügen von Beamten im Staatsdienst
erhöht.

Thüringen
Thüringen zahlt 1998 für den Unterhalt von katholischen Geistlichen an das Bistum Erfurt 4,461 Millionen Mark (das Bistum hatte vor ein paar Jahren 191 aktive Geistliche, das macht über 23.000 Mark pro Kopf und Jahr), außerdem noch 1,161 Millionen Mark für den Erhalt kirchlicher Gebäude (Baulastverpflichtungen). 1997 hieß es noch, die Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln - und zwar Staatsleistungen und Baulasten sowie Gestellungsgelder im Zusammenhang mit dem Religionsunterricht - beliefen sich auf 3,4 Millionen Mark.
 

Privilegien der Kirchen in Deutschland

1. Kirchensteuer

Der Einzug der Kirchensteuer erfolgt aufgrund staatlicher Gesetze, meist durch die Finanzämter. Damit das möglich wird, sind alle Bürgerinnen und Bürger kraft staatlicher Gesetze gezwungen, ihr Bekenntnis den Gemeindebehörden, dem Finanzamt und dem Arbeitgeber zu offenbaren. Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Dieser Artikel kennt keinen sogenannten Gesetzesvorbehalt. Darum ist der Zwang der Bekanntgabe des eigenen Bekenntnisses, wie ihn sämtliche Kirchensteuergesetze der Länder vorschreiben, verfassungswidriges Recht.

2. Taufe

Die Taufe, eine religiöse Zeremonie, bildet für den Einzug der Kirchensteuer die Rechtsgrundlage. Ein kirchlicher Ritus begründet so Rechtswirkungen für den bürgerlichen Bereich. Auch dies widerspricht den Freiheitsrechten des Artikel 4 GG. Wollen sich Bürgerinnen und Bürger der Kirchensteuerpflicht entziehen, müssen sie ihren Austritt aus ihrer Religionsgesellschaft formgerecht (vor dem Amtsgericht, dem Kreisgericht oder dem Standesamt) erklären. Das ist in einigen Bundesländern sogar kostenpflichtig.

3. Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist versetzungsrelevantes ordentliches Unterrichtsfach. Die erklärungsbedürftige Nichtteilnahme verpflichtet mancherorts zur Teilnahme an einem - verfassungsrechtlich höchst
problematischen - Ethikunterricht: Die Kirchen wirken entscheidend bei der Anstellung und Entlassung jener Lehrkräfte mit, die für den Religionsunterricht vorgesehen sind (missio canonica). In Nordrhein-Westfalen gibt es nicht nur die katholische Bekenntnisschule als staatliche Regelschule (!) noch, es werden auch die konfessionellen Privatschulen in (fast) allen Bundesländern rechtlich und materiell bevorzugt. Der Religionsunterricht wird insbesondere an Berufs- und Realschulen sowie Gymnasien vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert.

4. Militärseelsorge

Die Militärseelsorge ist - verfassungswidrig - als gemeinsame Aufgabe des Staates und der Kirchen organisiert. Sie wird fast völlig vom Staat aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

5. Theologische Fakultäten und Hochschulen

Diese dienen ausschließlich der Ausbildung künftiger Kirchenfunktionäre (Geistliche, Religionslehrer und sonstige Mitarbeiter). Studierende für das geistliche Amt sind ebenso wie alle Geistlichen vom Wehr- und Ersatzdienst befreit. Weil nicht nur Theologische Fakultäten, sondern auch besondere Lehrstühle in anderen Fächern (Philosophie und Geschichte), an denen Kirchen ein Interesse an ideologisch "reinem" Unterricht haben, der Ausbildung des kirchlichen Funktionärsnachwuchs dienen, beanspruchen die Kirchen entscheidende Mitwirkung bei der Ernennung und Entlassung von ProfessorInnen, bei der Gestaltung von Lehrplänen und Prüfungsordnungen sowie bei der Durchführung von Prüfungen, Promotionen und Habilitationen. Obwohl der Einfluß der Kirchen nahezu vollkommen ist, so daß in den
Theologischen Fakultäten die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verbürgte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre nicht wirksam werden kann, werden diese Einrichtungen doch samt und sonders aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

6. Sonderseelsorge

Die öffentliche Hand finanziert außerdem die Polizei-, Gefängnis- und Krankenhausseelsorge. Aus dem von der Verfassung zugesicherten Recht der freien Seelsorge in diesen Bereichen ist unter der Hand eine Finanzierungspflicht des Staates geworden.

7. Überrepräsentation in öffentlichen Gremien

Die Kirchen sind in öffentlichen Gremien nicht nur überrepräsentiert, sondern genießen zahlreiche geldwerte Privilegien, etwa kostenlose Sendezeiten bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten für die eigene Präsentation; sie können also kostenlos werben! Trotzdem interessieren sich immer weniger Menschen für ihre Veranstaltungen. Angesichts des rapiden Mitgliederschwundes der Kirchen muß gefragt werden, mit welchem Recht sie diese Privilegien noch weiterhin genießen sollen.

8. Wohlfahrtswesen / Arbeitsrecht

Dank des sogenannten Subsidiaritätsprinzips, das die Kirchen auf ihre Weise auslegen, dominieren sie das gesamteWohlfahrts- und Jugendhilfewesen. die in diesen Bereichen bei kirchlichen Arbeitgebern Beschäftigten stehen nicht nur unter dem Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes; sie sind vielmehr
kirchlichen Normen und geistlicher Willkür fast schutzlos ausgeliefert.

9. Rechtsordnung

Religiöse Grundsätze und kirchliche Interessen beherrschen noch immer entscheidende Normen des Verfassungsrechts und vieler Rechtsbereiche: so beispielsweise das Schulrecht ebenso wie das Straf- und Familienrecht (u.a. § 166 StGB).
Kirchliche Symbole in öffentlichen Räumen und bei Veranstaltungen des Staates (Kreuze in Gerichts-, Sitzungs- und Schulsälen) sowie Emissionen zum Zwecke kirchlicher Werbung (Glockengeläute) werden allenthalben gerichtsnotorisch geduldet, obwohl sie die von der Verfassung gebotene Neutralität des Staates eklatant verletzen.

10. Schlußfolgerungen

Diese Beispiele lassen sich erweitern und vertiefen. Sie machen deutlich, wie mächtig die religiösen Institutionen, die Kirchen, in unserer Gesellschaft noch immer sind. Und dies, obwohl die Kirchen trotz aller Privilegien sowie der rechtlichen und finanziellen Hilfe des Staates seit Jahrzehnten laufend an Einfluß verlieren.

http://www.tm-portal.de/k-info_2.htm


Motiviert durch diesen Artikel und vor allem durch den ersten Link in der Liste weiter unten, habe ich mich gemüßigt gefühlt mal bei der Katholischen Kirche anzuklopfen, um aus "erster Hand" zu erfahren wofür die Kirchensteuer verwendet wird. Und das kam vorläufig dabei raus:
 

Antwortschreiben:

Verwendung der kirchlichen Gelder auf Bundesebene

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 17.07. und 26.07.2003  und Ihr Interesse an der Verwendung kirchlicher Gelder auf Bundesebene. 

Zu Ihrer Information füge ich Ihnen den Gesamtplan des Haushaltes des Verbandes der Diözesen Deutschlands sowie ein entsprechendes Schaubild als Anlage bei. Der Verband der Diözesen Deutschlands ist der Zusammenschluss der (Erz-)Bistümer auf Bundesebene. 

Der jährliche Haushaltsplan wird durch ein Urnlageverfahren finanziert, um überdiözesane Einrichtungen und Aufgaben für die (Erz-)Bistümer wahrnehmen zu können.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen ausreichen.

----------

Den letzten Satz finde ich besonders "gut", da aus Sicht der Kirche unbedingt "von Nöten". Denn folgendes Bildchen war fast schon alles was ich bekommen habe (bis auf die selben Zahlen und Posten als Tabelle, und irgendwelche Einnahmen mit genau der selben Gesamtsumme, wieder unter den SELBEN Posten  ). 
 


Das ist schon der Hammer !!! 

1.) Wie gesagt, die Einnahmen stehen unter den selben Posten wie im Bild (Ausgaben), zzgl. dubioser Zahlen, deren Herkunft absolut nicht zu ergründen sind. Null genauer gegliederte Einzelposten. Nichts !! Wie diese Einnahmen zustande kommen, weiß wohl Gott alleine 

2.) Selbiges gilt selbstverständlich auch für die Ausgaben. Ihr sehts ja selbst im Bild, das sind ALLE Angaben dazu. Mehr ist da nicht !!! Null Ahnung wo die Zahlen herkommen.

3.) Wie ihr euch sicher denken könnt, ist die rosa Hervorhebung von mir. Ich denke dazu erübrigt sich jeder Kommentar.

Alles in allem ist das eine absolute 

[Hierzu werde ich demnächst noch eine weiterführende Erklärung des "Verbandes...." einstellen, 26.08.03]


Und noch ein paar Links dazu:

BEISPIEL:




    http://www.weltbild.com/150-gesellschafter.html



DIE KIRCHE UND UNSER GELD - Informationen und Materialien -
 

 
 
 
 
 


Weiterführende Erklärung:

.....
Da jedes (Erz-)Bistum für sich kirchensteuererhebende Körperschaft ist, stellt auch jedes Bistum einen eigenen Haushalt auf, der die Einnahmen und Ausgabenjährlich nachweist, d.h. es gibt 27 Haushalte und 27 Rechnungsergebnisse. 

Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 05.08.2003 mitteilte, ist der Verband der Diözesen Deutschlands lediglich ein Zusammenschluss der 27 Diözesen mit einem eigenen (kleinen) Haushalt, der durch ein Umlageverfahren gespeist wird und somit in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. 

Die von Ihnen gewünschten Angaben zur gesamten Verwendung der Kirchensteuereinnahmen kann ich Ihnen nicht überlassen, da es eine solche Zusammenfassung der 27 Haushalte der (Erz-)Bistümer nicht gibt. Jedes Bistum ist für sich autonom und veröffentlicht die eigenen Zahlen in den eigenen Amtsblättern bzw. auszugsweise in der örtlichen Presse. All die von Ihnen gewünschten Informationen sind somit zugänglich, jedoch nicht für alle Bistümer zusammengefasst. Hierzu wäre es von Ihrer Seite aus notwendig, die Daten bei den einzelnen Bistümern zu erfragen. 
.....
 

Ich denk' mir meinen Teil....